Von Tobias Döring, 21.07.10, 09:04h
„Eine Bebauung jeglicher Art würde später zu einer Beeinträchtigung des Freibad-Betriebs führen“, fürchtet Stadler. Vielmehr solle das Bad durch einen an die Saunalandschaft angeschlossenen FKK-Bereich erweitert werden. Zumindest aber solle eine Erweiterung eine Option für die nächsten Jahre bleiben, um das Bad attraktiver zu machen.
Bereits vor zwölf Jahren hatte die erste Ruf-Initiative mit dem Antrag auf einen Bürgerentscheid eine Bebauung des Geländes in Roisdorf verhindert. Damals unterstützten 5000 Bornheimer mit ihren Unterschriften die Initiative. Diesmal sind 3500 Unterschriften das Ziel. Das wären rund sieben Prozent der Bornheimer Bevölkerung. Käme die Zahl zusammen, müsste der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden - oder sich dem Begehren anschließen.
Bürgerentscheid
Anders als vor zwölf Jahren rechnet man bei Ruf diesmal aber nicht mit einem Einlenken des Rats. „Alle Fraktionen sind für den Verkauf. Ich gehe davon aus, dass sie es drauf ankommen lassen“, sagt Stadler. Dann müsste binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid angesetzt werden. „Soll die komplette Freibadwiese in Bornheim weiter alleiniges städtisches Eigentum bleiben?“, will die Initiative dann fragen. Würden dabei mindestens 20 Prozent der Bornheimer teilnehmen und die einfache Mehrheit mit „Ja“ stimmen, wäre der Ratsbeschluss gekippt.
Die Unterschriften sind derzeit aber nicht die größte Sorge der Initiative. Zuerst muss sich die Gruppe um die Finanzierung kümmern und eine Kampagne stemmen, die die Bornheimer auf einen Bürgerentscheid einstimmen soll. Dazu wurden bereits Plakate gedruckt. Ab Freitag werden an den kommenden Wochenenden der Sommerferien Mitglieder der Initiative vor dem Hallenfreizeitbad für ihr Anliegen werben. Zudem wurde ein Spendenkonto eingerichtet.
Eventuell benötigt „Ruf 2“ auch viel Geld für einen Rechtsstreit. Die Stadtverwaltung will heute bekanntgeben, ob der Antrag auf ein Bürgerbegehren ihrer Ansicht nach einen Kostendeckungsvorschlag enthalten muss.
Notfalls klagen
Dann müsste die Initiative erklären, wie die 1,5 Millionen Euro, die durch den Verkauf der Wiese in die leeren Kassen der Stadt fließen sollen, anderweitig erzielt werden könnten.
Nach dem Gesetz ist ein solcher Vorschlag erforderlich. Stadler sieht jedoch die Rechtsprechung aufseiten der Initiative. Notfalls soll gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung geklagt werden.
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