Von Jan Sting, 15.12.08, 18:26h, aktualisiert 16.12.08, 14:19h
Der Hund war nicht angeleint beim abendlichen Spaziergang. Gut 20 Meter vor dem Hochsitz hätten laut Michael Golz Schlachtabfälle und Brocken von Hundefutter gelegen. Das müsse „Yellow“ gewittert haben. Die Familie Golz beruft sich auf das Bundeswaldgesetz. Demnach müsse der Hund nicht angeleint sein.
Ihr Mann weist darauf hin, dass in dem Gebiet hinter der Grillhütte regelmäßig Spaziergänger mit und ohne Hunde unterwegs seien, außerdem Jogger, Radfahrer und Reiter. „Da ich selbst Jäger bin, war es für mich schlichtweg unmöglich, dass zu dieser Zeit hier gejagt wird. Es war stockduster. Kein Mond, Bewölkung, keine anderweitige Lichtquelle.“ „Yellow“ habe - ebenso wie drei weitere Hunde, die Golz dabei hatte - ein blinkendes Leuchtband getragen. „Der Jäger schoss, obwohl ich selbst nur 30 bis 35 Meter von der Schusslinie entfernt war.“
Wie die Polizei mitteilt, hat der Jäger den Hund für einen Fuchs gehalten. Der Mann hat seinerseits Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Er habe Beschädigungen an seinem Auto festgestellt. Außerdem fühle er sich durch Aushänge in Glessen belästigt: Dort stehe sein Name und seine Adresse. 50 Zettel hat Petra Golz im Ort verteilt - um andere Hundehalter zu warnen, wie sie sagt. Sie und ihr Mann hätten Rückmeldung von anderen Hundebesitzern bekommen, die berichteten, dass der Jäger wiederholt „Ärger gemacht“ habe, wenn ein Vierbeiner nicht an der Leine gewesen sei.
Der Jäger habe keinen Begehungsschein gehabt und schon deswegen nicht schießen dürfen, sagt Petra Golz (einen Begehungsschein bekommt ein Jäger, der selbst kein Revier gepachtet hat, vom Pächter ausgestellt, damit er dort jagen darf). Sie findet: „So jemand darf keinen Jagdschein haben.“
Dr. Peter Pütz, Mitinhaber des Reviers, in dem der Schuss fiel, erklärt, dass der Jäger einen Begehungsschein besitze, ihn an dem Abend aber nicht bei sich gehabt habe. Der Schütze selbst wollte sich nicht äußern. Pütz: „Das mit dem Hund tut mir persönlich leid. Das war ein Unglücksfall.“ Doch er appelliert an die Beteiligten, vernünftig miteinander zu reden. Was dem Jäger derzeit in Glessen widerfahre, grenze an Rufmord. Es würden auch Unwahrheiten in die Welt gesetzt.
Manfred Metternich, Vorsitzender der Kreisjägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, hält sich bei der Bewertung des Vorfalls zurück: „Wir warten ab, was die Ermittlungen ergeben.“ Kreissprecher Michael Sodann erklärte gestern, dass der Unteren Jagdbehörde noch kein konkreter Sachverhalt vorliege. Sobald dies der Fall sei, müsse ermittelt werden, ob der Schütze noch als zuverlässig im Sinne des Jagdrechts gelte. Wenn nicht, werde der Jagdschein entzogen.
Die lieben Seilschaften
19.12.2008 | 18.13 Uhr | roti
gibt es in unserem Fall genauso. Der Fall ist sehr ähnlich gelagert. Vor allem auch die Argumentation des Jägers.
Aber wenn dann noch der OB Jäger…
Ohne Überschrift
19.12.2008 | 09.26 Uhr | vesuvio
Es ist wirklich amüsant zu lesen, wie manche Mitbürger sich eschofieren können. Da wird an Satzungen erinnert und Doktoren plädieren eifrig für die…
Lodenmafia und Seilschaften
18.12.2008 | 16.09 Uhr | ijh-niedersachsen
Wenn die zuständige Untere Jagdbehörde dem Täter weiterhin die erforderliche Zuverlässigkeit für das Tragen von Schusswaffen kreditiert, weiß ich…
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